Elterninformationen
Anmeldelink zur Online-Schulanmeldung (bitte kopieren):
schulantrag.de/?sch=0804119581
Informationen für Eltern von Kindern der neuen 5. Klassen
Schulfest mit Informationstag für Kinder der neuen 5. Klassen und ihren Eltern: Samstag, 28.02.2026 – 10:00 – 13:00 Uhr
Anmeldetage für Kinder der neuen 5. Klassen:
Montag, 09.03.2026 – Donnerstag, 12.03.2026:
08:00 – 15:00 Uhr
Bitte bringen Sie folgende Anlagen bei der Anmeldung Ihres Kindes mit:
- Pass des Kindes oder ein anderer Identitätsnachweis
- Formular für die Anmeldung an der weiterführenden Schule (Blatt 3 des Formularsatzes)
- Nachweis Masernschutz
- Bei Allein-Sorgeberechtigten: bitte Nachweis vorlegen
Infobriefe der ERS-Schulleitung
Hier sollten jetzt alle Beiträge chronologisch sortiert erscheinen…tun sie aber mit dem Schultemplate nicht!
- April 2026
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- Juni 2017
- Mai 2017
- Februar 2017
- November 2016
- August 2016
- Dezember 2015
- September 2015
Die Nutzung der Handys in der Schule wurde seitens des Kultusministeriums in Stuttgart neu geregelt. Unsere bestehenden Regeln sind hiermit bereits konform. Unsere Schüler der Stufen 5 -8 geben ihre Handys in fest montierte und verschließbare Sichtboxen und erhalten sie am Ende des Unterrichtstages von der zuletzt unterrichtenden Lehrkraft zurück. Für die anderen Klassenstufen gilt, dass Handys nicht sichtbar sein dürfen. Eine Nutzung während der Schulzeit (einschließlich der Pausen) ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf einer Genehmigung einer Lehrkraft. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und die Schülerin / der Schüler muss es im Sekretariat abgeben. Dort befindet sich ebenfalls eine gesicherte Handy Box. Die Schüler*innen können ihr Mobiltelefon dann am Ende ihres Unterrichtstages (wenn Nachmittagsunterricht 15.30 Uhr) wieder im Sekretariat abholen.
Neu ist allerdings, dass die Schule im Wiederholungsfall (also beim 2x) das Handy einbehalten darf und dieses von den Eltern persönlich abgeholt werden muss. Dies werden wir im neuen Schuljahr so umsetzen.
Vorstellung der Wahlpflichtfächer
In Klasse 7 kommt für die Schüler*innen das 4. Hauptfach dazu. Diese sind Technik, Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) oder Französisch (wenn es bereits in Klasse 5 besucht wurde). Die Fachschaften stellen den Eltern der Kl. 5 und 6 diese Wahlfächer am 14.03.2023 um 19.00 Uhr vor, so dass Sie sich danach gemeinsam mit Ihrem Kind für eines dieser Fächer entscheiden können. Ein Wechsel zwischen diesen Fächern ist nach der Wahl nicht mehr möglich.
Neue Schulbesuchsverordnung
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist die Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer dies unverzüglich mitzuteilen. In begründeten Zweifeln ist der zwingende Grund auf Verlangen glaubhaft zu machen. Die Entschuldigung kann mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen. Im Falle einer elektronischen oder fernmündlichen Verständigung mit der Schule, kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.
Bei einer Krankheitsdauer von 10 Tagen kann der Klassenlehrer ein ärztliches Zeugnis verlangen. Bei auffällig häufigen Erkrankungen oder begründeten Zweifel einer Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen kann der Schulleiter schriftlich anordnen, dass künftig bei jeder Verhinderung ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden muss. Die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses kann ebenfalls angeordnet werden. Die Kosten für die Ausstellung von ärztlichen und amtsärztlichen Zeugnissen sind von den Entschuldigungspflichtigen zu tragen.
Was wäre eine Webseite ohne Fotos? Ziemlich langweilig! Deshalb sind Lehrer und Schüler bemüht, viele schöne Fotos zusammenzutragen, um denjenigen, die die Beiträge lesen bzw. unsere Fotogalerie betrachten, einen besseren Eindruck zu vermitteln.
Wir sind sehr darauf bedacht, die Regelungen zum Datenschutz und zum Recht am eigenen Bild einzuhalten. Bei Eintritt in die ERS gibt jede*r Schüler*in dazu eine Einwilligungserklärung ab bzw. widerruft diese. Hierbei treten häufig Fragen auf:
- Welche Fotos werden überhaupt veröffentlicht?
- Was ist mit dem „Recht am eigenen Bild“?
- Was ist mit Fotos, auf denen wenige bzw. einzelne Personen zu sehen sind?
- Kann die Einwilligung nachträglich erteilt/widerrufen werden?
- Ich habe eingewilligt, doch ein spezielles Foto soll nicht veröffentlicht werden. Geht das?
In dieser Information finden sich die Antworten darauf.
Unsere Website und die Fotogalerie können so lebendig gestaltet werden, da viele mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön dafür!





