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  • Elterninformation Entschuldigungspflicht/Beurlaubungen

    Neue Schulbesuchsverordnung

    Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist die Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer dies unverzüglich mitzuteilen. In begründeten Zweifeln ist der zwingende Grund auf Verlangen glaubhaft zu machen. Die Entschuldigung kann mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen. Im Falle einer elektronischen oder fernmündlichen Verständigung mit der Schule, kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.

    Bei einer Krankheitsdauer von 10 Tagen kann der Klassenlehrer ein ärztliches Zeugnis verlangen. Bei auffällig häufigen Erkrankungen oder begründeten Zweifel einer Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen kann der Schulleiter schriftlich anordnen, dass künftig bei jeder Verhinderung ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden muss. Die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses kann ebenfalls angeordnet werden. Die Kosten für die Ausstellung von ärztlichen und amtsärztlichen Zeugnissen sind von den Entschuldigungspflichtigen zu tragen.

  • Elterninformation zur Veröffentlichung von Fotos und Berichten

    Was wäre eine Webseite ohne Fotos? Ziemlich langweilig! Deshalb sind Lehrer und Schüler bemüht, viele schöne Fotos zusammenzutragen, um denjenigen, die die Beiträge lesen bzw. unsere Fotogalerie betrachten, einen besseren Eindruck zu vermitteln.

    Wir sind sehr darauf bedacht, die Regelungen zum Datenschutz und zum Recht am eigenen Bild einzuhalten. Bei Eintritt in die ERS gibt jede*r Schüler*in dazu eine Einwilligungserklärung ab bzw. widerruft diese. Hierbei treten häufig Fragen auf:

    • Welche Fotos werden überhaupt veröffentlicht?
    • Was ist mit dem „Recht am eigenen Bild“?
    • Was ist mit Fotos, auf denen wenige bzw. einzelne Personen zu sehen sind?
    • Kann die Einwilligung nachträglich erteilt/widerrufen werden?
    • Ich habe eingewilligt, doch ein spezielles Foto soll nicht veröffentlicht werden. Geht das?

    In dieser Information finden sich die Antworten darauf.

    Unsere Website und die Fotogalerie können so lebendig gestaltet werden, da viele mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön dafür!